Warum schon wieder eine Abstimmung über den Stierenberg?
Am 28.11.2021 haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Rickenbach die Gemeindeinitiative "Erhaltet den Stierenberg" klar angenommen - mit jener Abstimmung wurde der Gemeinderat formell damit beauftragt, Landschaftsschutzbestimmungen für den Stierenberg auszuarbeiten.
Diese neuen gesetzlichen Bestimmungen hat der Gemeinderat nun, ganz im Sinne der Initiative, ausgearbeitet - jetzt müssen diese jedoch noch formell durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bestätigt werden. Dies hat insbesondere verfahrensrechtliche Gründe, da die Zonenvorschriften im Bereich Landschaft angepasst werden müssen, wofür zwingend ein Volksentscheid nötig ist. Es geht am 03.03.2024 also darum, den bereits demokratisch gefällten Entscheid, den Stierenberg zu schützen, definitiv in geltendes Recht zu giessen.
Worüber stimmen wir am 3. März eigentlich ab?
Einfach gesagt, nach wie vor darüber:
Die Vorlage im Detail:
Auf dem Stierenberg planen private Initianten drei jeweils total 180 Meter hohe Windräder. Weil dieses Projekt die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner von Rickenbach und Pfeffikon massiv verschlechtern würde, ohne dass damit ein wesentlicher Nutzen in Form einer zuverlässigen und günstigen Stromproduktion geschaffen werden könnte, haben engagierte Bürgerinnen und Bürger erfolgreich eine Gemeinde-Initiative lanciert, welche den umfassenden Schutz des Stierenbergs fordert, sodass dieser weiterhin allen uneingeschränkt als Erholungs- und Kraftort zur Verfügung steht. Windräder und andere Industrieanlagen sollen auf dem Stierenberg nicht mehr möglich sein.
Im Rahmen einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung hatten die Stimmberechtigten am 27. September 2021 über die Initiative zu befinden. Der Entscheid wurde jedoch zugunsten einer Urnenabstimmung vertagt. Diese fand am 28. November 2021 statt, rund 54 Prozent der Stimmberechtigten sagten JA zum Schutz des Stierenbergs! Aufgrund der Annahme der Initiative hat der Gemeinderat während der letzten zwei Jahre in Zusammenarbeit mit externen Experten die gesetzlichen Bestimmungen ausgearbeitet, mit welchen ein Erhalt des Stierenbergs in seiner heutigen Form erreicht wird. Konkret erfolgt dies über die Festlegung einer sogenannten Schutzzone in den Zonenvorschriften Landschaft (Festlegung eines Schutzperimeters im Zonenplan und von Schutzbestimmungen im Zonenreglement). Da mit einer Initiative nur allgemein der Auftrag erteilt werden kann, Schutzbestimmungen auszuarbeiten, müssen die jetzt im genauen gesetzlichen Wortlaut vorliegenden, konkreten Schutzbestimmungen nochmals zur Abstimmung gebracht werden, obwohl die allgemeine Stossrichtung, den Stierenberg zu schützen, bereits demokratisch legitimiert ist. Es handelt sich hierbei also hauptsächlich um eine verfahrensrechtlich notwendige Abstimmung. Die Gemeindeversammlung hat sich am 12.12.2023 mit der Vorlage befasst und entschieden, wiederum eine Urnenabstimmung durchzuführen. Beim Initiativkomitee Mullwiler Gegenwind erfahren Sie noch mehr zur Entstehung und zum Hintergrund der Gemeindeinitiative, deren Anliegen nun am 03.03.2024 definitiv zur Abstimmung kommt. Zu den Argumenten für ein JA gelangen Sie direkt mit einem Klick auf die Schaltfläche: |