Unsere Stellungnahme zum historischen Stierenberg-Votum
Am Sonntag, 3. März 2024 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Rickenbach ganz klar zum Ausdruck gebracht: Der Stierenberg soll in seiner heutigen Form als Naherholungsgebiet erhalten bleiben - und soll nicht mit Windrädern verunstaltet werden. Genau 60 Prozent befürworten die Errichtung einer entsprechenden Schutzzone.
Wir erwarten nun, dass dieser demokratisch gefällte Entscheid endlich respektiert wird! Konkret: Der Kanton wird nicht umhin kommen - wenn er die Demokratie hochhalten will -, die Schutzzone (entgegen bisheriger Ankündigungen) zu genehmigen. Den Windpark-Projektentwicklern wiederum wäre zu einer selbstkritischen Neubeurteilung ihrer Planungen zu wünschen, welche nur ein Ergebnis haben kann: Das Projekt Windpark Stierenberg ist abzublasen, und von weiteren ähnlichen Projekten in der Umgebung ist dringend abzusehen. Alles andere würde den Willen einer Mehrheit der Bevölkerung empfindlich verletzen.
Wir vom Rickenbacher Windschatten werden die weiteren Entwicklungen, insbesondere beim Kanton, weiter beobachten. Derweil empfehlen wir klar, am 9. Juni 2024 (Eidgenössische Abstimmung) den sog. Mantelerlass abzulehnen, um als Gemeinde das Zepter über das eigene Gemeindegebiet nicht aus der Hand zu geben.
Unsere Website bleibt währenddessen online, erfährt aktuell aber keine inhaltlichen Anpassungen. Sollte jedoch die Notwendigkeit bestehen, werden wir diese selbstverständlich auch in Zukunft weiter ergänzen.
Wir erwarten nun, dass dieser demokratisch gefällte Entscheid endlich respektiert wird! Konkret: Der Kanton wird nicht umhin kommen - wenn er die Demokratie hochhalten will -, die Schutzzone (entgegen bisheriger Ankündigungen) zu genehmigen. Den Windpark-Projektentwicklern wiederum wäre zu einer selbstkritischen Neubeurteilung ihrer Planungen zu wünschen, welche nur ein Ergebnis haben kann: Das Projekt Windpark Stierenberg ist abzublasen, und von weiteren ähnlichen Projekten in der Umgebung ist dringend abzusehen. Alles andere würde den Willen einer Mehrheit der Bevölkerung empfindlich verletzen.
Wir vom Rickenbacher Windschatten werden die weiteren Entwicklungen, insbesondere beim Kanton, weiter beobachten. Derweil empfehlen wir klar, am 9. Juni 2024 (Eidgenössische Abstimmung) den sog. Mantelerlass abzulehnen, um als Gemeinde das Zepter über das eigene Gemeindegebiet nicht aus der Hand zu geben.
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